Mindestlohn 2020
Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns erstmals bis zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu beschließen. Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohnes zu beschließen. Diese Anpassung ist in § 9 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) festgeschrieben.