Mindestlohn 2020
Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns erstmals bis zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu beschließen. Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohnes zu beschließen. Diese Anpassung ist in § 9 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) festgeschrieben.
Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen, so dass er sowohl 2019 (von 8,84 auf 9,19 Euro) als auch 2020 (von 9,19 auf 9,35 Euro) erhöht wurde. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober 2018 per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt somit seit dem 1. Januar 2020 9,35 Euro.